Reiseverkehr
Im Reiseverkehr gibt es zwar für die Einfuhr von Waren bestimmte Freigrenzen, darüber hinaus sind die eingeführten Waren jedoch zu verzollen, wobei man leicht etwas falsch machen kann. Es reicht zum Beispiel bereits aus, am Flughafen den falschen Ausgang zu nehmen. Geht man dort durch den grünen Ausgang, gibt man gleichzeitig eine Erklärung ab, dass man nichts zu verzollen hat. Werden dann bei einer Kontrolle doch Waren gefunden, wird sofort die unrechtmäßige Einfuhr vermutet und ein Zollverfahren nebst Strafverfahren eingeleitet. Dann brauchen Sie anwaltliche Hilfe.
Es empfiehlt sich deshalb unbedingt sich am besten vor Antritt der Reise über Wertgrenzen und die die Reisefreimengen bestimmter Waren (z.B. Zigaretten, Alkohol, Medikamente, auch Bargeld!) zu informieren, um Schwierigkeiten mit den Zollbehörden zu vermeiden. Persönliche Gebrauchsgegenstände sind in der Regel von den Einfuhrabgaben befreit.
Will man wertvolle persönliche Gegenstände (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck, etc.) auf die Reise mitnehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen. Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Die Einfuhrbestimmungen gelten grundsätzlich auch für Kraftfahrzeuge, mit denen die Reise durchgeführt wird. Zwar sind Beförderungsmittel, Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen von den Einfuhrabgaben befreit. Lässt man aber z.B. sein Fahrzeug im Ausland reparieren oder warten, muss diese Wertverbesserung bei der Wiedereinreise verzollt werden.
Zollverfahren
Bei der Einfuhr von Waren in die EU werden diese in ein Zollverfahren überführt und erhalten damit eine zollrechtliche Bestimmung, meist zur „Überführung in den freien Verkehr“. Für alle Waren gibt es eine umfangreiche Nomenklatur, in der jede Ware einer bestimmten Kennziffer zugeordnet wird. Danach bestimmt sich dann, ob Einfuhrabgaben anfallen oder nicht. Die Frage, unter welcher Kennziffer die Waren eingereiht werden müssen, ist oft Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten mit den Zollbehörden, die wirtschaftlich nicht unerhebliche Auswirkungen haben können.
Wichtig ist es deshalb vor der Einfuhr der Waren entweder eine verbindliche Auskunft des Zollamts einzuholen, und sich entsprechend beraten zu lassen, da ein Verstoß regelmäßig ein Zollverfahren inklusive Strafverfahren nach sich zieht.