Was ist, wenn der Gegner unberechtigte Ansprüche gegen mich geltend macht?

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Was ist, wenn der Gegner unberechtigte Ansprüche gegen mich geltend macht?

Zuletzt aktualisiert am 11.07.2016 von RA Neugebauer.

Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ausschließlich ihr Haftpflichtversicherer zuständig, nicht der Rechtsschutz. Dies ist vertraglich so vereinbart. Macht also der Unfallgegner unberechtigte Ansprüche gegen sie geltend, obwohl entweder gar kein Schaden entstanden ist, oder ihr Gegner alleine schuld ist, melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung. Bitte weisen Sie dabei ausdrücklich auf den entsprechenden Sachverhalt hin.

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