Muss ich gegenüber der Polizei Angaben machen?

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Muss ich gegenüber der Polizei Angaben machen?

Zuletzt aktualisiert am 11.07.2016 von RA Neugebauer.

Der Polizei müssen nur die Personalien angegeben werden. Sollten sich die Ermittlungen oder auch nur ein Verdacht gegen Sie richten ist es dringend ratsam, zunächst keinerlei Angaben zur Sache zu machen und sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Alle Angaben, die Sie auch ungefragt machen, werden gegen Sie verwendet werden. Eine Stellungnahme kann jederzeit auch später erfolgen, und ist erst ratsam, wenn man den genauen Vorwurf und die Ermittlungsakte kennt.

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