Bei einem Verkehrsunfall darf sich der Geschädigte grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, dessen Kosten vom Schädiger und dessen Versicherung im Rahmen seiner Haftung zu erstatten sind. Die Anwaltskosten gehören mit zum Schaden, da ansonsten der »normale« Geschädigte bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung im Nachteil wäre.
Besteht eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung die Kosten zur Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche, sowie zur Wahrung vertraglicher Rechte. In Straf- und Bußgeldverfahren werden die Verteidigergebühren und die Verfahrenskosten, sowie üblicherweise die Kosten für ein Gutachten bezahlt.
Bitte achten Sie darauf, ob sich Ihr Rechtsschutz auf das jeweilige Rechtsgebiet erstreckt und ob mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
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Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes, beziehungsweise nach einem gesetzlichen Gebührenrahmen.
Davon abweichend besteht in bestimmten Fällen auch die Möglich- keit einer Honorarvereinbarung auf Pauschal- oder Stunden Basis. Sollten Sie dies wünschen, bitte sprechen Sie uns darauf an. In einigen speziellen Rechtsgebieten werden wir ausschliesslich auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig.